Widerrufsrecht
Erstattungspolitik
Widerruf, Rücktritt, Stornierung und Erstattung
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Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nur zu, soweit ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vorliegt. Ein Fernabsatzvertrag liegt insbesondere dann vor, wenn Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher insbesondere nicht allein deshalb, weil ein Kaufvertrag geschlossen wurde, sondern nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall vorliegen. -
Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Besichtigung vor Vertragsschluss
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, wenn kein Fernabsatzvertrag und kein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt. Dies ist insbesondere regelmäßig dann der Fall, wenn der Kunde das Motorrad vor Vertragsschluss vor Ort besichtigt hat und der Vertrag nicht ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen ist. -
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Gleiches gilt für digitale Inhalte, wenn diese dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss bereitgestellt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt sind. -
Ausübung des Widerrufsrechts
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann der Widerruf mittels eindeutiger Erklärung gegenüber Black Tea Motorbikes erfolgen. Die Ausübung des Widerrufsrechts soll vorzugsweise über das auf der Website bereitgestellte Kontaktformular erfolgen; die Verwendung des Kontaktformulars ist jedoch nicht verpflichtend. -
Prüfung bei Erhalt / Transportschäden / Falschlieferung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Black Tea Motorbikes unverzüglich zu informieren, wenn die Ware defekt oder beschädigt ist oder eine Falschlieferung vorliegt, damit eine schnelle Prüfung und Abhilfe ermöglicht wird. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. -
Voraussetzungen einer Rückgabe nach Widerruf
Im Fall eines wirksamen Widerrufs ist die Ware in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie erhalten wurde, soweit ein zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlicher Umgang nicht überschritten wurde. Zubehör, Unterlagen, Etiketten sowie Originalverpackung sind, soweit vorhanden, mit zurückzugeben. Der Kaufbeleg oder ein anderer geeigneter Nachweis der Bestellung ist auf Verlangen vorzulegen. -
Rückzahlung im Falle eines gesetzlichen Widerrufs
Soweit dem Kunden aufgrund eines wirksamen gesetzlichen Widerrufs ein Rückzahlungsanspruch zusteht, erfolgt die Rückzahlung über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. -
Vertragliche Stornierung vor Auslieferung
Storniert der Kunde den Vertrag, ohne dass Black Tea Motorbikes die Stornierung zu vertreten hat, und liegt kein Fall eines gesetzlichen Widerrufs vor, ist Black Tea Motorbikes berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 250,00 EUR zu verlangen, wenn die Stornierung vor Auslieferung des Motorrads erfolgt.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Black Tea Motorbikes kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Black Tea Motorbikes bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. -
Vertragliche Stornierung nach Lieferung des Motorrads oder der Fahrzeugpapiere
Storniert der Kunde den Vertrag, ohne dass Black Tea Motorbikes die Stornierung zu vertreten hat, und liegt kein Fall eines gesetzlichen Widerrufs vor, ist Black Tea Motorbikes berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 500,00 EUR zu verlangen, wenn die Stornierung nach Lieferung des Motorrads oder nach Übergabe/Übersendung der Fahrzeugpapiere an den Kunden erfolgt.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Black Tea Motorbikes kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Black Tea Motorbikes bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. -
Vertragliche Stornierung nach Zulassung des Fahrzeugs
Storniert der Kunde den Vertrag, ohne dass Black Tea Motorbikes die Stornierung zu vertreten hat, und liegt kein Fall eines gesetzlichen Widerrufs vor, ist Black Tea Motorbikes berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 750,00 EUR zu verlangen, wenn das Fahrzeug bereits auf den Kunden zugelassen wurde oder eine Zulassung unter Verwendung der Fahrzeugpapiere bereits erfolgt ist, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bereits ausgeliefert wurde.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Black Tea Motorbikes kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Black Tea Motorbikes bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. -
Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen
Black Tea Motorbikes ist berechtigt, die vorstehenden Schadenspauschalen mit bereits geleisteten Anzahlungen oder sonstigen Zahlungen des Kunden zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. -
Rückversandkosten
Storniert der Kunde den Vertrag, ohne dass Black Tea Motorbikes die Stornierung zu vertreten hat, und liegt kein Fall eines gesetzlichen Widerrufs vor, muss der Kunde die Rückversandkosten tragen. -
Schweiz
Für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz besteht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe, sofern ein solches nicht zwingend aufgrund anderer anwendbarer Vorschriften eingreift. Soweit Black Tea Motorbikes Kunden in der Schweiz freiwillig ein Rückgabe- oder Stornierungsrecht einräumt, richtet sich dieses ausschließlich nach diesen AGB.
GARANTIE
- BTM gewährleistet beim Kauf eines neuen, d.h. zuvor fabrikneuen und zuvor nicht registrierten BTM-Motorrads ("Neufahrzeug"), dass der Zustand des Neufahrzeugs einschließlich der Batterie dem üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen in der Elektrofahrzeugbranche entspricht ("Gewährleistung").
- Weicht die tatsächliche Farbe der Ware aus technischen Gründen innerhalb desselben Farbspektrums von den Farbdarstellungen, insbesondere im Online-Shop, ab (z.B. unterschiedliche Rottöne), so stellt diese Abweichung keinen Mangel der Ware dar. Sie wird von dieser Garantie nicht abgedeckt.
- Die Garantie hat eine Laufzeit von zwei Jahren in den Ländern der Europäischen Union & eine Laufzeit von einem Jahr in den USA. Sie beginnt mit der Übergabe oder Erstzulassung des BTM-Motorrads, je nachdem, was zuerst eintritt ("Gefahrübergang").
- Entspricht der Zustand des Neufahrzeugs zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht dem in der Elektrofahrzeugbranche üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen ("Mangel") oder stellt sich ein solcher Mangel während der Gewährleistungsfrist heraus, kann Black Tea Motorbikes nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen ("Nachbesserung") oder ein anderes Neufahrzeug liefern ("Nachlieferung").
- Im Falle der Nachbesserung kann BTM nach eigenem Ermessen defekte Teile ersetzen oder durch Nacharbeit reparieren. Die BTM ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen autorisierten Dritten ("Servicepartner") durchführen zu lassen.
- Die folgenden Teile sind von der Garantie ausgeschlossen: Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (insbesondere Bremsbeläge, Reifen, Stoßdämpfer, Beleuchtung, jedoch nicht die Batterie); (Um Zweifel auszuschließen: Betriebs- und Hilfsstoffe wie Hydraulik- oder Bremsflüssigkeit, Öle, Fette und andere Schmiermittel, Dichtungen; Teile, die bei Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten regelmäßig ausgetauscht werden; Sonderausstattungen, die nicht im Rahmen des Kaufs eines Neufahrzeugs angeboten werden, und sonstiges nicht von der BTM genehmigtes Zubehör.
- Unter den folgenden Bedingungen hat der Garantienehmer ("Sie") das Recht, den Mangel beheben zu lassen: Der Mangel muss der BTM unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Wenn Sie die BTM benachrichtigen, wird die BTM einen Servicepartner benennen, der zur Behebung des Mangels berechtigt ist. Danach müssen Sie sich an den von Black Tea Motorbikes benannten Servicepartner wenden, um den Mangel zu beheben. Je nach Art des Mangels wird der Mangel entweder in der Werkstatt des Servicepartners oder bei Ihnen vor Ort behoben. Der Servicepartner wird das Neufahrzeug im Hinblick auf den von Ihnen reklamierten Mangel untersuchen. Ergibt diese Untersuchung, dass kein unter diese Garantie fallender Mangel vorliegt, tragen Sie die Kosten, die für die Untersuchung des Neufahrzeugs im Hinblick auf den reklamierten Mangel anfallen (z.B. für die Arbeitszeit für die Untersuchung des Neufahrzeugs). Ergibt die Inspektion, dass ein unter diese Garantie fallender Mangel vorliegt, wird der Servicepartner diesen im Auftrag der BTM beheben, sofern eine Behebung möglich ist. Ist eine Nachbesserung nicht möglich und soll der Mangel durch Nachlieferung behoben werden, so erfolgt diese direkt durch die BTM. Werden im Zuge der Nachbesserung durch den autorisierten Partner Teile des Neufahrzeugs ausgetauscht, so gehen die ausgebauten Teile in das Eigentum der BTM über.
- Diese Garantie erstreckt sich auf die Teile, die im Zuge der Nachbesserung eingebaut, lackiert oder repariert werden. Die Laufzeit der Garantie beginnt jedoch durch die Nachbesserung nicht neu zu laufen, so dass die Garantie für die eingebauten, lackierten oder reparierten Teile eine Laufzeit hat, die sich aus der ursprünglichen Laufzeit der Garantie gemäß Abschnitt 11.2. abzüglich der bis zur Nachbesserung bereits verstrichenen Zeit errechnet. Die Garantie läuft also immer längstens bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit für das neue Fahrzeug gemäß Abschnitt 11.2. Dies gilt auch, wenn das BTM-Motorrad durch Nachlieferung ersetzt wird.
- Wenn das Fahrzeug aufgrund eines Defekts funktionsunfähig wird, sind Sie verpflichtet, sich zuerst an BTM zu wenden. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der eingetretene Schaden kausal damit zusammenhängt, dass das Fahrzeug durch Unfall, sonstige vorsätzliche oder böswillige Handlungen (auch durch Dritte) oder durch höhere Gewalt beschädigt wurde; die Vorschriften über den Betrieb, die Handhabung und die Pflege des Fahrzeugs (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt wurden; das Fahrzeug unsachgemäß oder ordnungswidrig benutzt wurde (insbesondere Verstoß gegen die Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung); das Fahrzeug überladen wurde; Teile in das Fahrzeug eingebaut wurden, deren Verwendung nicht von der BTM genehmigt wurde oder das Fahrzeug in einer nicht von der BTM genehmigten Weise verändert wurde; das Fahrzeug von Ihnen oder einem Dritten, der kein BTM-Servicepartner ist, unsachgemäß repariert, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß instand gesetzt wurde. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind weder Ersatzansprüche, wie die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Reparatur, eine Abholung noch Schadensersatzansprüche abgedeckt.

